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Bezeichnung der Wasserstraße
Allgemeines
Schifffahrtszeichen
Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von
gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht
durchgehend gesetzt.
Schwimmende Schifffahrtszeichen werden etwa 5 m außerhalb der zu
bezeichnenden Begrenzungen verankert.
Buhnen und Parallelwerke können durch schwimmende oder feste
Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Diese sind im allgemeinen vor, zwischen
oder auf den Buhnenköpfen und Parallelwerken angebracht.
Von den Zeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst
Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen.
Die Zeichen können mit Taktfeuer ergänzt werden.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde kann es zur
Beeinträchtigung von Schifffahrtszeichen kommen; Tonnen können versenkt oder
abgetrieben werden, Feuer können durch äußere Einwirkungen zum Erlöschen kommen.
Bei Hochwasser oder Eisgang kann die Betonnung vorübergehend eingezogen werden.
Den Schifffahrttreibenden obliegt es, bei der Benutzung der Schifffahrtszeichen
diese Risiken zu beachten.
Begriffe
| Feuer: |
Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient. |
| Festfeuer: |
Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und
Farbe. |
| Taktfeuer: |
Ein in kennzeichnendem Rhythmus aufleuchtendes Feuer mit regelmäßiger
Wiederkehr. |
Es werden verwendet:
Ein Funkelfeuer wird mit 60 Lichterscheinungen/Minute und ein schnelles
Funkelfeuer mit 100 bis 120 Lichterscheinungen/Minute ausgesendet. Ein Blink
wird als Lichterscheinung von mehr als zwei Sekunden Dauer sichtbar.
Die Feuer mit Einzelunterbrechung oder Einzelblitzen und mit Gruppen von drei
Unterbrechungen oder drei Blitzen werden als Feuer mit ungerader Kennung
bezeichnet. Die Feuer mit Gruppen von zwei und vier Unterbrechungen oder Blitzen
werden als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet.
Bezeichnung der Fahrrinne
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Binnenwasserstrasse:
Fahrrinnen sind häufig durch Tonnen begrenzt oder markiert. Rechts und links bezieht sich auf Binnenwasserstrassen immer auf die Richtung von der Quelle zur Mündung (auf die Fahrt zu Tal).
Rechte Seite Fahrrinne - rote Tonnen. Linke Seite Fahrrinne - grüne Tonnen.
Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
Im Bereich der Seeschifffahrtsstrassen-Ordnung, an der Küste, gilt die Fahrwasserrichtung von See zum Land.
Ein einlaufendes Schiff hat also die roten Tonnen an Backbord, die grünen an Steuerbord. Die Farben entsprechen den Farben der an dieser Seite geführten Lichter. |
Binnenwasserstrasse
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Binnenwasserstrasse
Rechte Seite
Farbe: rot Form: Stumpftonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne,
Schwimmstange Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder (in der Regel als
Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
Linke Seite
Farbe: grün Form: Spitztonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne,
Schwimmstange Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - (in
der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
Spaltung
Farbe: rot-grün waagerecht gestreift Form: Kugeltonne, Tonne mit
Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange Toppzeichen (wenn vorhanden):
rot-grün waagerecht gestreifter Ball (in der Regel als Radarreflektor) Feuer
(wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt.

Erforderlichenfalls zeigt ein rotes zylinderförmiges oder ein grünes
kegelförmiges Toppzeichen über dem Zeichen für die Fahrrinnenspaltung an, an
welcher Seite die Vorbeifahrt erfolgen soll.
Abzweigung, Einmündenden Fahrrinne
1 Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden
oder einmündenden Fahrrinne
Farbe: rot mit einem waagerechten grünen Streifen Form: Stumpftonne, Tonne
mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange Toppzeichen (wenn vorhanden):
roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden):
rotes Blitzfeuer: Blz. (2 + 1)

2 Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden
oder einmündenden Fahrrinne
Farbe: grün mit einem waagerechten roten Streifen Form: Spitztonne, Tonne
mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange Toppzeichen (wenn vorhanden):
grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn
vorhanden): grünes Blitzfeuer: Blz. (2 + 1)

Die Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der
abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne und linke Seite der durchgehenden
Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne werden mit
den Zeichen nach Bild 1 und Bild 2 bezeichnet.
Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen
Kardinalzeichen
Eine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges Schifffahrtshindernis) ist in der Regel mit einem oder mehreren Kardinalzeichen bezeichnet, die für die verschiedenen Quadranten den Bezug zur Lage der Gefahrenstelle angeben.
Die vier Quadranten (Nord, Ost, Süd und West) werden durch die vom Bezugspunkt ausgehenden Richtungen NW-NO, NO-SO, SO-SW und SW-NW begrenzt.
Ein Kardinalzeichen wird nach dem Quadranten bezeichnet, in dem es liegt.
Der Name des Kardinalzeichens sagt aus, dass an der Seite des Zeichens vorbeigefahren werden soll, nach der es benannt ist.

Beschreibung der Kardinalzeichen
Nord-Kardinalzeichen
Farbe: schwarz über gelb Form: Bake oder Spiere mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen oben - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl.

Ost-Kardinalzeichen
Farbe: schwarz mit einem breiten waagerechten gelben Streifen Form: Bake oder Spiere mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen voneinander - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (3) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (3)

Süd-Kardinalzeichen
Farbe: gelb über schwarz Form: Bake oder Spiere mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei scharze Kegel übereinander - Spitzen unten - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (6) + Blk. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (6) + Blk.

West-Kardinalzeichen
Farbe: gelb mit einem breiten waagerechten schwarzen Streifen Form: Bake oder Spiere mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen zueinander - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer (Fkl. (9) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (9)

Einzelgefahrzeichen
Ein Einzelgefahrzeichen wird errichtet oder ausgelegt über einer Einzelgefahr. Die Gefahrenstelle kann an allen Seiten passiert werden.
Farbe: schwarz mit einem oder mehreren breiten waagerechten roten Streifen Form: Bake oder Spiere mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Bälle übereinander Feuer (wenn vorhanden): weißes Blitzfeuer Blz. (2)

Bezeichnung der Mitte des Fahrwassers, einer Fahrwasserstrecke, einer Ansteuerung sowie einer Fahrwassereinfahrt
Mittelfahrwasserzeichen
An beiden Seiten des Zeichens ist eine der zugelassenen Abladetiefe entsprechende Wassertiefe vorhanden.
Farbe: Rot-weiß senkrecht gestreift Form: Kugeltonne, Bake oder Spiere mit Toppzeichen Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Ball Feuer (wenn vorhanden): weißes Taktfeuer: Ubr., Glt. oder Blz.

Zusätzliche Bezeichnung einer Fahrwasserstrecke und einer Ansteuerung
Leitfeuer sind Einzelfeuer, die durch Sektoren verschiedener Farbe und Kennung im allgemeinen ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnen. Die Fahrwasserstrecke ist identisch mit einem weißen Sektor des Leitfeuers.
Feuer: weißes Taktfeuer: Ubr. oder Glt. mit Warnsektoren rot und grün

Einfahrtzeichen
Das Einfahrtzeichen dient der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen verhältnismäßig engeren Wasserstraßenabschnitt.
Farbe: weiß-schwarz gestreift oder schwarz-weiß gestreift Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: rechtes Ufer: Raute aus senkrechtem Lattenwerk; linkes Ufer: Raute aus waagerechtem Lattenwerk Feuer (wenn vorhanden): rechtes Ufer: rotes Taktfeuer; linkes Ufer: grünes Taktfeuer

Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der
Wasserstraße
Feste Zeichen
Rechte Seite
Farbe: rot Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: roter Kegel -
Spitze unten - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden):
rotes Taktfeuer

Linke Seite
Farbe: grün Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: grüner Kegel -
Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden):
grünes Taktfeuer

Spaltung
Farbe: rot-grün Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: roter Kegel -
Spitze unten - über grünem Kegel - Spitze oben - (in der Regel als
Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer:
Fkl. oder Glt.

Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt
Im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten kann für jede
Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den
Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen
gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als
Bergfahrt.
Schwimmende Zeichen (nur zur Bezeichnung von Hindernissen)
Rechte Seite
Farbe: rot-weiß waagerecht gestreift Form: Spierentonne, Leuchttonne,
Schwimmstange Toppzeichen: roter Zylinder Feuer (wenn vorhanden): rotes
Taktfeuer (in der Regel mit Radarreflektor)

Linke Seite
Farbe: grün-weiß waagerecht gestreift Form: Spierentonne, Leuchttonne,
Schwimmstange Toppzeichen: grüner Kegel - Spitze oben - Feuer (wenn
vorhanden): grünes Taktfeuer (in der Regel mit Radarreflektor)

Zusammenspiel der Bilder
(Beispiel)

Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung von gefährlichen Stellen und
Hindernissen in der Wasserstraße
Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite
zugelassen
| bei Nacht |
bei Tag |
| gesperrte Seite |
gesperrte Seite |
 ein rotes Feuer |
Verbotszeichen A.1
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| freie Seite |
freie Seite |
 zwei grüne Festfeuer übereinander |
Hinweiszeichen E.1
 Bild 11 |
| bei Nacht |
bei Tag |
| Beispiele: |
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Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien
Seite zugelassen(Wellenschlag vermeiden)
| bei Nacht |
bei Tag |
| gesperrte Seite |
gesperrte Seite |
 ein rotes Festfeuer |
 eine rote Flagge oder
Tafel |
| freie Seite |
freie Seite |
 ein rotes
Festfeuer über einem weißen Festfeuer |
 eine rote Flagge oder
Tafel über einer weißen Flagge oder Tafel Bild 13 |
| bei Nacht |
bei Tag |
| Beispiele: |
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Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt (falls erforderlich)
Bezeichnung von Radarzielen
Gelbe Tonne mit Radarreflektoren
(z. B. oberhalb und unterhalb der Brückenpfeiler ausgelegt)

Stange mit Radarreflektor
(oberhalb und unterhalb der Brückenpfeiler)

Bezeichnung von Freileitungen
Radarreflektoren an Freileitungen befestigt
(ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der
Freileitung)

Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise
ausgelegt
(ergeben im Radarbild je zwei nebeneinanderliegende Punkte zur
Identifizierung der Freileitung)

Bezeichnung der Lage der Fahrrinne zum Ufer sowie des Übergangs der
Fahrrinne von einem zum anderen Ufer
Lage der Fahrrinne zum Ufer
Rechte Seite
Farbe: rot/weiß Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: rote
quadratische Tafel mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren
Rand

oder
roter quadratischer Lattenrahmen Feuer (wenn vorhanden): rotes
Taktfeuer

Linke Seite
Farbe: grün/weiß Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: auf der
Spitze stehende quadratische Tafel, obere Hälfte grün, untere Hälfte weiß

oder
grüner quadratischer auf der Spitze stehender Lattenrahmen Feuer (wenn
vorhanden): grünes Taktfeuer

Zusammenspiel der Bilder (Beispiel)

Übergang der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer
Rechte Seite
Farbe: gelb/schwarz Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: gelbe
quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen

oder
gelbes stehendes Lattenkreuz

Linke Seite
Farbe: gelb/schwarz Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: gelbe auf
der Spitze stehende quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen
Mittelstreifen

oder
gelbes liegendes Lattenkreuz

Zusammenspiel der Bilder (Beispiel)
Bezeichnung durch Einzelbaken

Feuer (wenn vorhanden) linke Seite: gelbes Taktfeuer mit ungerader
Kennung rechte Seite: gelbes Taktfeuer mit gerader Kennung
Bezeichnung der Richtbaken

Ein Richtbaken besteht aus Ober- und Unterbake. Sie bezeichnen in Deckpeilung
die Richtung des Überganges. Die Oberbake steht vom Schiff aus gesehen hinter
der Unterbake und ist höher als diese.
Feuer (wenn vorhanden): beide Seiten Unterfeuer: gelbes
Gleichtaktfeuer Oberfeuer: gleichgängig mit Unterfeuer oder gelbes
Festfeuer
Bezeichnung von besonderen Wasserflächen
Tonnen für gesperrte Wasserflächen
Gelbe Tonnen mit oder ohne Radarreflektoren, mit oder ohne Toppzeichen
kennzeichnen eine gesperrte Wasserfläche. Als Toppzeichen können insbesondere
die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet
werden.


Tonnen für sonstige Zwecke
Weiße Tonnen können zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwendet werden.
Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln
oder Zylindern verwendet werden.
Quelle www.elwis.de
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